Ist meine Ruinenmauer genehmigungspflichtig?
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen zum Stellen einer Gartenmauer, hier gilt es, sich an die jeweils geltende Landesbauordnung zu halten. Darüber hinaus kann es kommunale Vorgaben zum Bebauungsplan geben.
In der Regel sind in den meisten Bundesländern Sichtschutzmauern genehmigungsfrei, wenn eine Höhe von 1,80 Meter nicht überschritten wird. Es kann aber auch Ausnahmen geben, in München z.B. darf die Mauer nicht höher als 1,50 Meter sein.
Sie planen Ihre Mauer als Grundstücks Abgrenzung?
In diesem Fall sollten Sie sich zuvor mit dem Nachbarschaftsrecht auseinandersetzen.
Am besten Sie fragen einmal bei Ihrem zuständigen Bauamt nach.
In den meisten Bundesländern gilt auch hier eine Höhe bis zu 1,80 Meter bei einem Grenzabstand von mindestens 0,5 Metern als genehmigungsfrei.
Tipp: Oft sind die Vorschriften Ihres jeweiligen Bauamtes auch online einsehbar. So können Sie sich Wartezeiten ersparen und gleich mit dem Mauern beginnen.
